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Eine Terrasse ist ein Ort des Wohlfühlens, des Rückzugs und der Ruhe. Viele haben eine Terrasse, auch, wenn sie im Dachgeschoss wohnen. Eine Terrasse im Dachgeschoss nennt man dann Dachterrasse. Realisiert wird eine solche Terrasse durch einen Dacheinschnitt. Das ist auch in einer vorhandenen Wohnung nachrüstbar, allerdings ist dies sorgfältig zu planen und Sie brauchen dafür eine Baugenehmigung. Beachten sollten Sie dabei, dass die gesamte Konstruktion statisch berechnet werden muss. Bei Dächern, die statisch keine weiteren Lasten vertragen können, kann man durch eine Aufständerung der Dachterrasse anderweitig Lasten abtragen.
Eine Dachgaube, kurz Gaube, ist ein Dachaufbau im geneigten Dach eines Gebäudes. Die Dachgaube dient zur Belichtung und Belüftung der Dachräume. Zu diesem Zweck befinden sich in den Gauben von Wohngebäuden im Allgemeinen Fenster. Gleichzeitig vergrößert eine Gaube den nutzbaren Raum im Dachgeschoss. Die Stirnseite der Dachgaube kann in der Flucht (der Verlängerung) der darunter liegenden Außenwand liegen, ist jedoch meist von der Dachtraufe des Hauptdaches in Richtung dessen Dachfirstes zurückgesetzt.
- Dachgauben besitzen im Allgemeinen ein Gaubendach und einen Giebel, angelehnt an die Form des Hauptdaches, also zum Beispiel ein Satteldach oder ein Walmdach mit einem Dachfirst und zwei waagrechten, seitlichen Dachtraufen. Man spricht dann auch von Sattel(dach)gauben oder Walm(dach)gauben.
- Wenn die Giebelwand der Gaube oberhalb des Satteldaches der Gaube endet, redet man auch von Giebelgauben.
- Von einer Schleppgaube spricht man, wenn die Stirnseite ein Rechteck, die Dachfläche ein Pultdach mit einer geringeren Neigung als das Hauptdach ist und die Gaubenwangen Dreiecke sind, in denen es keinen rechten (90°) Winkel gibt. Sehr breite Schleppgauben werden auch Hechtfenster genannt.
- Bei der Fledermausgaube hat die Oberkante der Stirnseite eine geschwungene Form, ähnlich einer Sinus-Kurve, es gibt keine Gaubenwangen.
- Bei der Spitzgaube (auch Dreiecksgaube) ist die Stirnseite ein Dreieck, die Dachfläche ist ein Satteldach, auch hier gibt es keine Gaubenwangen.
- Es handelt sich um eine Rundgaube, wenn die Stirnseite oben halbrund begrenzt ist und die Dachfläche ein Tonnendach ist, es gibt nicht in jedem Fall Gaubenwangen.
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